Im Fokus
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PPP Psychotherapie in Politik und Praxis
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bvvp Magazin Ausgabe 2020 / 4
Fokus-Thema im Heft: „Qualitässicherung in der Psychotherapie"
Corona und seelische Folgen
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Die seelischen Folgen sind noch nicht absehbar
Unter diesem Titel erschien im Magazin des Kölner Stadtanzeigers Anfang Februar ein Artikel zum Thema Corona und Psyche, an dem Dipl.-Psych. Erika Schneider-Kerz und Frau Dr. Zander-Wandmacher mitgewirkt haben.
Welche Auswirkungen haben ständig verlängerte Lockdowns?
Welche seelischen Kerben hinterlässt der monatelange Ausnahmezustand?
Und wie kann man den Corona-Alltag gesund und sinnvoll gestalten?
Den kompletten Artikel lesen Sie hier als PDF:
Die seelischen Folgen sind noch nicht absehbar – Artikel im Kölner Stadtanzeiger vom 2. Februar 2021
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Corona-Sonderregelungen
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Corona-Sonderregelungen bis 31. März 2021 verlängert
14.12.2020 –
Zahlreiche Sonderregelungen während der Corona-Pandemie wurden aufgrund der angespannten Infektionslage um drei Monate verlängert. Dazu gehören die Regelungen zur telefonischen Konsultation, Videosprechstunde und Erstattung von Portokosten.
Auf die Verlängerung haben sich KBV und GKV-Spitzenverband diese Woche geeinigt. Die Sonderregelungen wären zu Jahresende ausgelaufen und gelten nun bis 31. März 2021.
Die telefonische Betreuung der Patienten ist somit auch im ersten Quartal 2021 umfassender berechnungsfähig – die entsprechende Regelung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gilt derzeit ebenfalls nur bis zum 31. Dezember 2020, eine Verlängerung analog zum Kollektivvertrag ist aber vorbereitet. Zudem können Videosprechstunden weiterhin unbegrenzt durchgeführt werden, Fallzahl und Leistungsmenge sind nicht limitiert.
Ebenfalls verlängert werden die zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten der Videobehandlung in der Psychotherapeutischen Sprechstunde und bei probatorischen Sitzungen (auch neuropsychologische Therapie). Auch die funktionelle Entwicklungstherapie in der Sozialpsychiatrie ist weiterhin per Video möglich.
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Mitglieder
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